Da sich in letzter Zeit die Anfragen zu der
GV und den gestellten Anträgen häufen und nun auch auf der Homepage im Gästebuch
eine Diskussion über die Anträge stattfindet, hat der Vorstand beschlossen,
seine Meinung zu der ganzen Thematik SVPS darzulegen. Diese Stellungnahme wird
auch an der GV erhältlich sein.
Stellungnahme
des Vorstandes zu den gestellten Anträgen zum SVPS
Die
GV vom 8. März 2003 wird über folgende Anträge zu entscheiden
haben:
1.
Zuerst
wird abgestimmt über einen Austritt aus dem SVPS (Marcel Tanner / Ursula
Frydenlund). Da dies eine Statutenänderung wäre, braucht es dazu 2/3 der
Stimmen. Zudem wird darüber abgestimmt werden, ob zukünftig jedes Jahr über die
Mitgliedschaft im SVPS schriftlich abgestimmt werden soll (Antrag Christina
Staub Tanner).
2.
Danach
wird über einen Antrag abgestimmt, ob der Vorstand beauftragt werden soll, die
Brevetpflicht wieder abzuschaffen (Antrag Marcel Tanner). Direkt kann die
Brevetpflicht nicht abgeschafft werden, da diese in der IPO verankert ist und
die IPO nicht direkt der GV Kompetenz unterliegt, sondern durch den Vorstand
beschlossen wird. Dies wird also eine Konsultativabstimmung sein.
3.
Als
dritte Frage zum SVPS wird im Rahmen der Bugetdiskussion entschieden werden
müssen, ob wir Teil- oder Vollmitglied des SVPS sein wollen.
Stellungnahme
des Vorstandes zum Antrag auf Austritt aus dem
SVPS:
Ein
Austritt aus dem SVPS wäre für uns sehr ungünstig, da wir in vielen Fragen auf
einen starken Dachverband angewiesen sind (der SVPS umfasst indirekt 80 000
Mitglieder). Für Fragen wie Bau von Reitwegen, Verhinderung von Reitverboten,
Zollbestimmungen, Importbestimmungen, Kampf gegen die Pferdesteuer,
pferdehalterfreundliche Zonenplanungen u.ä. sind alle Mitglieder des IPV CH auf
die Arbeit des Dachverbandes angewiesen, da die öffentliche Hand nicht mit der
IPV CH direkt verhandeln würde. Beispielsweise wollte der Kanton Aarau im Jahr
2002 eine Pferdesteuer einführen. Durch die Mithilfe des SVPS, sowie zwei
weiteren Verbänden wurde dieses Thema zugunsten der Reiter entschieden,
ansonsten eine Pferdesteuer von Fr. 200.- pro Jahr eingeführt worden wäre. Zur
Zeit sind Verhandlungen über Richtlinien über Bauten für die Pferdehaltung
ausserhalb der Bauzonen im Bundesamt für Raumentwicklung in Diskussion - der
SVPS ist auch hier in der Kernarbeitsgruppe. Diese Arbeit ist für alle
Freizeitreiter unerlässlich, vom SVPS profitieren also alle
Islandpferdefreunde.
Ausbildung
und vor allem Nachwuchsförderung hat beim SVPS einen grossen Stellenwert und es
werden entsprechend viele Ausbildungen und Weiterbildungen angeboten. Zudem
bekommen unsere Trainer durch den SVPS eine gewisse Anerkennung. Unsere Trainer
A/B/C sind nämlich als Vereinstrainer SVPS anerkannt und können den J+S Leiter
erwerben. Durch den SVPS werden die Islandpferde weiter bekannt, beispielsweise
wird im Brevetbuch SVPS (auch beim Brevet für die klassische Reitweise) über den
Tölt und die Offenstallhaltung informiert.
Zudem
können wir vom SVPS auch finanziell profitieren: im Zusammenhang mit der
Jugendförderung hat der SVPS einen Ausbildungsfilm auf DVD erarbeitet, welcher
der IPV CH als Werbemittel zur Verfügung gestellt wird und für die nächsten 5
Jahre eingesetzt werden kann (geschätzter Wert Fr. 8000.-). Für das Jahr 2002
wurden Fr.1'400.- an Ausbildungsbeiträgen ausbezahlt. Ungefähr dasselbe ist für
2003 vorgesehen, zudem erhält die IPV CH via SVPS aus dem Sport Toto Fonds ca.
Fr. 2'200.- für die Nachwuchsförderung. Der SVPS ist dem Swissolympics
angeschlossen. Dadurch sind Beiträge aus dem SVPS für eine Weltmeisterschaft in
der Schweiz möglich (einige Tausend Franken). Unser Mitgliederbeitrag als
Vollmitglied ist also per Saldo sehr klein.
Zum
Antrag auf jährlich schriftliche Abstimmung über die Mitgliedschaft, hält die
Mehrheit des Vorstandes fest, dass gemäss den Statuten sowieso jedes Jahr ein
neuer Antrag auf Austritt aus dem SVPS und auf schriftliche Abstimmung gestellt
werden könnte und somit dieser Antrag den Mitgliedern der IPV CH keine
zusätzlichen Rechte bringt.
Stellungnahme
des Vorstandes zum Antrag auf Abschaffung der
Brevetpflicht:
Wie
bereits oben festgehalten, geht es dabei um eine Konsultativabstimmung. Die
Brevetpflicht würde also auch bei einer Annahme des Antrages nicht direkt
abgeschafft sein, der Vorstand hätte dann aber den Auftrag, sich nochmals mit
der Einführung der Brevetpflicht zu befassen. Die Brevetpflicht kann nicht
isoliert betrachtet werden.
Die
IPV CH hat mit dem SVPS eine Vereinbarung über die Einführung der Brevetpflicht
getroffen (siehe dazu Magazin 6/02). Die durch uns ausgehandelten
Ausnahmebestimmungen gehen sehr weit und ermöglichen vielen IPV CH Mitgliedern
mit den bereits vorhandenen Leistungsausweisen ein Brevet SVPS zu beantragen.
Wir
mussten die Brevetpflicht einführen, weil diese im Generalreglement des SVPS
verankert ist und uns der SVPS letztes Jahr aufgefordert hat, diese
Brevetpflicht gemäss dem Generalreglement einzuführen.
Die
IPV CH unterliegt dem Generalreglement grundsätzlich als Mitglied des SVPS,
völlig unabhängig davon, ob wir Voll- oder Teilmitglied sind.
Wenn
wir die Brevetpflicht nun doch nicht einführen, halten wir uns nicht an das
Generalreglement und verstossen natürlich gegen die mit dem SVPS getroffene
Vereinbarung. Theoretisch könnte uns der SVPS ausschliessen, wenn wir uns nicht
an die Bestimmungen des Generalregelmentes halten. Damit muss aber wohl nicht
gerechnet werden. Andere Konseqenzen sind aber sehr wahrscheinlich. Unser
Gangpferdebrevet SVPS wird vermutungsweise aus dem Brevetbuch gestrichen werden
und die Anerkennung unserer Trainer als Vereinstrainer dürfte wohl Vergangenheit
sein. Sowohl für das Gangpferdebrevet SVPS wie auch für den Vereinstrainer haben
etliche IPV CH Leute Stunden Arbeit investiert - soll dies nun leichtfertig über
den Haufen geworfen werden?
Am
Brevet SVPS werden nur Sachen unterrichtet, die jeder Reiter mindestens einmal
gehört haben sollte. Das Brevet SVPS ist also das „kleine Einmaleins“ der
Reiterei und dient primär der Sicherheit von Pferd, Reiter und Dritten. Das
Brevet SVPS wird bereits heute für viele Weiterbildungen im Pferdebereich und
für Turnierstarts an freien Prüfungen verlangt. Ist es in dieser Situation nicht
sinnvoll, wenn die IPV CH Mitglieder über ein Brevet verfügen? Soll die IPV CH
nicht daran interessiert sein, Unfälle mit Pferden zu
vermeiden?
Als
Teilmitglied haben wir kein Anspruch auf Mitarbeit in den Kommissionen des SVPS
und wir haben an der Delegiertenversammlung eine Stimme weniger (statt 3 nur 2).
Als Vollmitglied ist der Mitgliederbeitrag höher (Teilmitglied: Fr. 1000.-,
Vollmitglied: Fr. 4000.-), dafür sind dann mit dem Vollmitgliedsbeitrag
bereits etliche Dienstleistungen entgolten, die als Teilmitglied separat bezahlt
werden müssen (Brevetrichter, Brevetbuch Gangartenteil, Dienstleistung der
Geschäftsstelle, etc.). Zudem können wir nur als Vollmitglied von sämtlichen
Geldleistungen profitieren. Darüber hinaus ist es ein Signal an den SVPS,
inwieweit wir in Zukunft mit dem SVPS zusammenarbeiten
wollen.
Insgesamt
fällt die Rechnung für den IPV CH als Vollmitglied positiv aus. Wie oben
dargelegt, werden etliche Zahlungen an uns geleistet, sei es aus dem SVPS direkt
oder Bundesgelder, die über den SVPS verteilt werden. Diese Zahlungen sind höher
für Vollmitglieder als für Teilmitglied. Aus diesem Grund empfiehlt der Vorstand
auch zukünftig Vollmitglied des SVPS zu sein.
Wir müssen als Mitglied einen Beitrag bezahlen und die übergeordneten Statuten und Reglemente müssen eingehalten werden (Dopingverordnung, artgerechter Umgang mit dem Pferd, Brevetpflicht). Solange wir eigenständig bleiben können und wir uns keiner Disziplin unterordnen müssen, sind uns keine weiteren Verpflichtung oder Nachteile bewusst. Sollten Hinweise auftreten, dass unsere Autonomie bezüglich Sport- und Ausbildungsreglemente weitergehend gefährdet sein könnten, könnte die IPV CH jederzeit ihren Austritt auf Ende Jahr aus dem SVPS einreichen.
Das
Wichtigste für jeden Reiter ist aber
-
dass
wir auch in Zukunft noch im Gelände auf Flurwegen reiten können.
-
dass
möglichst wenig Reitverbote aufgestellt werden.
-
dass
wir uns gegen eine Pferdesteuer auf Gemeinde- oder kantonaler Ebene wehren
können.
Das
alles geht nur in Zusammenarbeit mit dem SVPS, denn nur gemeinsam sind wir
stark!
Die
obigen Argumente sind gewichtig genug, um einer Vollmitgliedschaft im SVPS
zuzustimmen, auch mit einer Brevetpflicht!